Neues Facebook Merkblatt

So könnte auch Ihr Titelbild auf Facebook aussehen. Sprechen Sie mich an!

Mit der Einführung von Timeline bzw. Chronik bei Facebook gibt es jetzt noch einige Maße mehr auf meinem aktualisierten Merkblatt, das jetzt im Downloadbereich steht.

Denn das Titelbild trägt komplett neue Abmessungen und ist nicht mehr gleich dem Profilbild, das bei den Nachrichten angezeigt wird. Damit haben Privatpersonen nun die Chance in Ihrem Profilbild darzustellen, was Sie gerade interessiert bzw. können dies als Selbstvermarkungsfläche nutzen. Einige sehr gute Beispiele, wie Sie Ihr Titelbild kreativ verwenden können, finden Sie bei den Kollegen vom Mad4Flash Blog.

Haben Sie Ideen oder Anregungen dazu? Die Kommentar-Box wartet schon auf Ihre Worte!

Ihre
Sandra Staub

Wie ist es mit Ihnen: Sind Sie schon auf Google Plus? Und Ihr Unternehmen? Über das Plus und Minus von Google Plus lesen Sie mehr bei socialconsultant:

Google Plus - Plus Icon

Was Facebook und Twitter können, kann Google+ jetzt (endlich) auch. Die Rede ist von eigenen Seiten für Unternehmen, Organisationen und kulturellen Institutionen, die am 8.November 2011 gestartet sind. Unter den Early Adoptern, die schon jetzt eine Seite haben, befinden sich -> hier weiter lesen

Neu: Downloads

Ab sofort gibt es den Bereich Downloads auf meiner Homepage. Hier können Sie Vortragsunterlagen, Merkblätter und mehr herunterladen, die ich zur öffentlichen Verfügung stelle.

Wie zum Beispiel den Vortrag vom 15.11. an der MVHS “Täglich frisch - die Top Anwendungen im Social Web”. Es gibt übrigens noch zweimal den Vortrag “Täglich frisch - die Top-Anwendungen im Web 2.0 - die Inhalte ändern sich aber jedes mal. (->hier gehts zur Anmeldung)Bleiben Sie also gespannt!

Ihre
Sandra Staub

Die Impressums-Debatte ist entschieden. Jede Facebook-Seite braucht eines. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der einfachsten und schnellsten Lösungen für Ihre Seiten -> socialconsultant:

red justice 15.05 or boredom at work

Wer schreibt hier eigentlich? Um diese Frage zu beantworten, ist in Deutschland das Impressum bei allen Publikationen verpflichtend. Nicht nur Bücher und Zeitungen müssen Auskünfte über den Verfasser enthalten, auch im Internet muss bei gewerblich genutzten Inhalten klar ersichtlich sein, von wem…

-> gleich weiterlesen

Es gibt schlechte Nachrichten aus Twitter-Land: Ein fieser Virus geht um. Lesen Sie hier, wie Sie ihn bekämpfen.

twittertrainer:

Wenn Sie momentan immer wieder Direktnachrichten über Twitter bekommen, die Sie angeblich auf schlechte Blogeinträge über Sie hinweisen, seien Sie misstrauisch.

Auch ich habe die Nachrichten erhalten:

I saw a real bad blog about you, you seen this?http://t.co/YL8AxnP  There is a rumor/bad blog going around about you fot.li/14 might want to check it out...

Was tun, wenn Sie die Nachricht erhalten?

Auf keinen Fall auf den Link klicken und hier weiterlesen

Kostet uns der Like-Button bald den Kopf?

FACEBOOK LIKE Viele EinzelunternehmerInnen in Deutschland waren wochenlang verunsichert, ob der Like-Button auf Ihren Blogs und Homepages sie nicht bald ins finanzielle Verderben stürzen wird. Denn am 19. August gab das ULD eine Pressemeldung an Webseitenbetreiber heraus, die allen in Schleswig Holstein das Abschalten von Facebook-Reichweitenanalysen inklusive Like-Buttons nahelegt bzw. gleich mal 50.000 Euro Strafe in Aussicht gestellt und zwar bis ENDE SEPTEMBER 2011. Dann gab es unterschiedlichste Meldungen über Anhörungen und Nichteinigungen.

Das war mir zu unsicher. Ich habe 7 Fragen an Dr. Karg vom unabhängigen Landesschutzzentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (https://www.datenschutzzentrum.de/) gemailt. Hier seine Antwort vom 23.09.2011 - vielen Dank für die Beantwortung an dieser Stelle!


Frage 1: Jeder User der sich bei Facebook anmeldet muss deren Datenschutzbestimmungen akzeptieren. Da diese lt. Ihnen mit deutschem Recht nicht vereinbar sind müsste eigentlich der Dienst facebook verboten werden. Ist das so richtig?

Dr. Moritz Karg: Nein, Facebook muss nicht verboten werden. Jedoch stehen einzelne Verarbeitungsprozesse nicht im Enklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen und deutschen Datenschutzrecht. Neben den durch das ULD festgestellten Verstößen werden Ihnen sicherlich auch die durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz angsprochenen Probleme rund um das Friendfinderverfahren und die Gesichtserkennung bekannt sein.

Frage 2: Warum gehen sie jetzt gegen Unternehmen vor, die genauso wie Privatpersonen, auch keinen andere Möglichkeit haben, als die Datenschutzbestimmungen dort zu akzeptieren?

Dr. Moritz Karg: Kein Unternehmen ist gezwungen, die Dienste von Facebook zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke zu nutzen. Wie bei dem Abschluss von Verträgen in anderen Bereichen z.B. des Marketings auch, muss jedes Unternehmen vor der Investition in ein bestimmtes Produkt oder einen Dienst prüfen, ob diese auch den Vorgaben der jeweils geltenden Rechtsordnung enstprichen. So ist es unzulässig, Produkte mittels Telefon zu bewerben, solange nicht vorher eine ausdrückliche Einwilligung der jeweiligen Person vorliegt. Dieses Prinzip der Rechtmäßigkeit unternehmerischen Handelns gilt auch bei der Nutzung von Diensten im Internet. Das Telemediengesetz gibt vor, in welchem Maß Daten der Nutzerinnen und Nutzer u.a. zum Zweck der Werbung verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Einsatz des Dienstes “Facebook Insight”, welcher mit den Fanpages und Social Plugins untrennbar verbunden ist, ist nach hiesiger Aufassung unzulässig.

Frage 3: Ist Ihr Vorstoß ein faktisches Verbot von Unternehmensseiten auf Facebook für deutsche Unternehmen?

Dr. Moritz Karg: Die Analyse des ULD stellt kein Verbot von Unternehmensseiten dar. Das ULD hat lediglich einen Dienst nach den geltenen rechtlichen Vorgaben beurteilt. Es kommt dabei zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber diese Art der Erstellung von Nutzungsstatistiken untersagt hat. Da derzeit die Erstellung einer Fanpage bei Facebook ohne den Dienst “Facebook Insight” nicht möglich ist, läuft dies auf ein gesetzliches Verbot der Darstellung eines Unternehmens mittels Fanpage dar. Sollten Unternehmen in der Lage sein zu wählen, ob eine Nutzungsanalyse erfolgt, wäre die Einrichtung einer Fanpage zulässig, wenn der Dienst “Facebook Insight” dabei nicht zum Einsatz kommt.

Frage 4: Welche Möglichkeiten haben Einzelunternehmen um auf Ihre Unternehmensseiten bei Facebook aufmerksam zu machen, die Ihrer Meinung nach auch rechtssicher sind?

Dr. Moritz Karg: Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es nicht Aufgabe des ULD ist, rechtskonforme Marketingstrategien für Unternehmen auf Facebook zu entwickeln. Jedes Unternehmen muss selbst sicherstellen, dass es sich an die geltenden Gesetze bei der Verfolgung eigener Geschäftszwecke hält.

Frage 5: Sind Werbeschaltungen in Facebook auch verboten und warum?

Dr. Moritz Karg: Da die Form der Zustellung der Werbung und die Reichweitenmessung bei der Schaltung von Werbung durch das ULD nicht geprüft wurde, kann ich Ihnen dazu keine Angaben machen. Sollte jedoch zur Messung der Wirksamkeit einer Werbung auch der Dienst “Facebook Insight” verwendet werden, läge wahrscheinlich auch ein Verstoß vor. Eine abschließende Auffassung kann ich Ihnen aber aufgrund des fehlenden Tatsachenwissens nicht geben.

Frage 6: Ist die Einbindung von “Sharing-Bars” wie etwa der Meebo-Bar (http://www.meebo.com/websites/) rechtlich unbedenklich?

Dr. Moritz Karg: Diese Dienst bzw. diese Produkt wurde durch das ULD bisher nicht geprüft. Daher kann ich dazu keine Aussage treffen.

Frage 7: Wäre eine globale Regelung des Datenschutzes für Dienste, die nach einem ähnlichen Muster funktionieren wie etwa YouTube, Twitter, Google+ nicht erstrebenswerter als sich nur auf Facebook zu konzentrieren?

Dr. Moritz Karg: Sicherlich wäre es wünschenswert, eine globale Regelung für diesen Bereich zu haben. Auch wenn bereits erste Ansätze dazu existieren, werden sich Staaten sicherlich noch eine ganze Weile mit der Frage auseinander zu setzen haben, wie sie mit den Auswirkungen der Globalisierung und des Internet auf die Rechte und Interessen des Einzelnen umgehen wollen. Für weiterführende Informationen verweise ich auf unsere Internetseite https://www.datenschutzzentrum.de/facebook.

Was sagen Sie dazu? Haben Ihnen diese Antworten weiter geholfen? Wie werden Sie Handeln? Ich freue mich auf Ihre Meinungen in den Kommentaren, via Twitter, Google+ und natürlich via Facebook!

Ihre

Sandra Staub

P.S.: Zwei renommierte Anwälte haben jetzt eine Empfehlung zum Richtigen Verhalten herausgegeben. Hier gibt’s einen Direktlink zu den Kollegen von allfacebook.de - Vielen Dank!

Schon gelesen bei socialconsultant:

In der Reihe „Wie macht man“ beschäftigen wir uns heute mit dem Thema „Fremdposten“ oder Eigenwerbung auf fremden Seiten, und zwar ohne Werbekosten. Ganz einfach: Immer mehr Netzwerke stellen Ihre Facebook-Pinnwand einmal pro Woche für Werbeposts von Seiten zur Verfügung wie zum Beispiel…..

-> sofort weiterlesen

Schon gelesen auf txterei:

Heute gibt es keinen langen Blogeintrag. Heute gibt es ein Fundstück. Und zwar aus Mannheim, man glaubt es kaum:

Ich habe einen Journalistenpreis entdeckt, bei dem aufstrebende Schreiber bis zum Ende des Jahres 3 Essays einreichen können. Es gibt € 500,- Taschengeld zu gewinnen

Hier weiter lesen.

Was haben wir heute bei http://www.facebookbiz.de gesehen? Eine Infografik zum Thema Social Media? Die gab’s letzte Woche schon am Blog bei socialconsultant zu lesen:

Im t3n Magazin gab es vor Kurzem eine Infografik von „Community 102“, die ich Euch nicht vorenthalten kann. Sie deckt klar auf, dass Soziale Netzwerke nicht für Kids sind. Im Gegenteil: Das durchschnittliche Nutzeralter bei Facebook ist 38, bei Twitter gar 39. Weiterlesen und Infografik ansehen!

Neu im Blog bei viraldirection:

Und? An welchem Punkt im Video haben Sie erkannt, dass es nicht um eine Kreditkartenfirma geht? Ein tolles Beispiel, wie gut man Parodien von großen Marken für seinen eigenen Zweck nutzen kann.

Hier jetzt meine 5 Tipps für Ihre gelungene Parodie:

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