Eine Buchveröffentlichung gehört heute zum Expertenstatus. Viele nehmen daher einen unvorteilhaften Vertrag für ihr Buch an. Aber: Wie funktioniert das mit den Rechten dazu wirklich? Da immer mehr Menschen es sich endlich zutrauen ihr Wissen in Bücher zu fassen, hat Sandra mit Rechtsanwalt Carsten Lexa über das Thema gesprochen. Dieser ist selbst Buchautor* und hat Antworten auf die 5 wichtigsten Rechtsfragen zum Thema Buchveröffentlichung gegeben.
Buchveröffentlichung und Urheberrecht
Als Autor_in sollte man zwei Dinge beachten:
- Das Urheberrecht von anderen
Hauptthema bei Büchern sind heute Plagiate. Gefährlich wird es, wenn man zum Beispiel Quellen verwendet, die nicht richtig zitiert wurden oder wenn ganze Textpassagen abgeschrieben werden, ohne den Urheber zu erwähnen. Wenn das passiert, dann kann es zu Abmahnungen und in Folge zu hohen Geldstrafen kommen. Daher ist es wichtig hierbei besonders vorsichtig vorzugehen und sorgfältig zu arbeiten.
- Das eigene Urheberrecht
Wenn ein Autor ein Werk schreibt und es dann an den Verlag weitergibt, dann gibt er gleichzeitig auch die Nutzung ab. Viele achten nicht darauf, was im Verlagsvertrag genau drinnen steht. Wichtig ist es nachzulesen, was mit dem Werk genau passiert, wer was damit machen darf und welche Rechte man an den Verlag abgibt. Darf der Verlag das Buch per Vertrag auch als Ebook herausgeben? Dürfen einzelne Kapitel aus dem Buch veröffentlicht werden? Ist es rechtlich möglich die Inhalte für einen Film zu verwenden? All das sind Fragen, die vorher im Verlagsvertrag abgeklärt werden sollten.
Vergütungsregelungen bei Buch-Verträgen
Ein großes Thema zur Veröffentlichung eines Buches ist die Vergütung. Viele Autoren glauben es regnet Geld, wenn das Buch erstmal im Handel erhältlich ist, dabei handelt es sich oftmals jedoch um einen Irrglauben. Denn die meisten Bücher sind keine Mega-Seller, die an jedem Kiosk verkauft werden.
Jeder Verlag hat ein wirtschaftliches Interesse und dazu gibt es verschiedene Vergütungsmodelle.
Die zwei häufigsten Vergütungsformen sind:
- Eine Umsatzbeteiligung
Der Autor bekommt einen gewissen Anteil vom Nettoverkaufspreis des Buches. Dieser beträgt bei Sachbüchern in der Regel zwischen 6 und 10%. Bei populärer Literatur kann der Prozentsatz etwas höher sein.
- Ein Vorschuss
Der Verlag bezahlt dem Autor einen Vorschuss. Dieser richtet sich nach dem Genre,v Bekanntheit und nach den Schätzungen der Verkaufszahlen des Verlags.
Welche Vertragsbedingungen einem der Verlag genau anbietet das sollte man sich vorab genau durchlesen. Wenn man als Person bereits eine hohe Reichweite im Internet aufgebaut hat, dann befindet man sich in einer besseren Position, um bessere Vertragsbedingungen beim Verlag auszuhandeln. Denn allein ein Post auf Social Media mit großer Reichweite kann dann schon einer Verkaufsgarantie gleich kommen.
Mehrsprachige Ausgaben deines Buches
Im Verlagsvertrag wird oftmals festgelegt, dass ein Buch nicht in einer anderen Sprache, ohne Zustimmung des Verlags, veröffentlicht werden darf. Ein Autor kann daher sein Buch nicht selbst übersetzen und dieses dann im Eigenverlag verkaufen. Generell sichern sich die meisten Verlage die Reche auch auf andere Sprachen.
Wenn man jetzt ein Buch in einer anderen Sprache herausbringen möchte, dann ist es am besten, das mit dem Verlag zu sprechen.
Viele Verlage haben Partner im Ausland. Wenn dem nicht so ist, dann kann der Verlag das Recht an den Autor in einer bestimmten Sprache zurückgeben. Vielleicht hat sich der Verlag aber auch nur das Recht in deutscher Sprache gesichert, dann besteht überhaupt kein Problem. Wichtig ist jedoch, dass man zuerst mit dem Verlag spricht, um auf Nummer sicher zu gehen.
Mitspracherecht bei der Gestaltung des Buches
Grundsätzlich hat der Urheber die Gestaltungsrechte, außer er hat einen Vertrag abgeschlossen. Im Verlagsvertrag steht genau drin was der Verlag machen darf. Wenn der Verlag etwas abändert, dann weiß er normalerweise was er macht, denn auch dieser hat Interesse am Verkauf des Buches, meint Carsten Lexa.
Eingriffe in Manuskript und Lektorat
Ein Verlag hat normalerweise sowohl ein Lektorat als auch ein Korrektorat um die Qualität zu garantieren. Diese überprüfen das Buch sowohl auf Rechtschreibfehler als auch auf Grammatik und Inhalte. Generell dürfen vom Verlag Veränderungen vorgenommen werden, wenn das so im Vertrag zum Buch steht. Auch der Titel darf abgeändert werden. Verlage haben meist gewisse Muster und Vorgehensweisen, an die man sich als Autor_in anpassen muss. Manchmal hat man als Autor jedoch ein wenig Gestaltungsspielraum. In der Regel sind Verlage sehr umgänglich, denn auch sie wollen das der Autor zufrieden ist mit seinem Buch und dem Vertrag dazu.
Wenn du selbst überlegst ein Buch zu veröffentlichen, aber noch offene Fragen zum Thema hast, dann kannst du dich gern jederzeit an Sandra oder an Carsten Lexa wenden.
Herzlichst,
Michelle