Gründen oder gemeinsam etwas zu starten ist wundervoll. Egal, ob es ein #Podcast, eine #Seminarreihe, ein #Webinar, eine #Ausbildung oder ein #Onlineshop sind. Es bleibt jedoch immer die Frage: Wen wir jetzt gemeinsam etwas starten, was sind wir dann? Wie versteuern wir das und wer ist wofür verantwortlich?
Sandra hat Anwalt Carsten Lexa zur Beantwortung genau dieser Fragen eingeladen.
Wir starten einen gemeinsamen Podcast. Sind wir eine GbR oder sollten wir eine GmbH gründen?Welche Ausbildung braucht man als Experte?
Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz so einfach. Man muss sich zuerst überlegen, ob man wirklich eine Gesellschaft ist oder nicht. Wenn zwei Personen einen Podcast gründen, dann ist hier die Frage, ob es sich um eine GBR, einen Zusammenschluss mehrere Personen zu einem gemeinschaftlichen Zweck, handelt oder nicht.
Es ist wichtig, dass beide Partner sich darüber bewusst sind, dass sich aus einer GBR sowohl Rechte und Pflichten als auch Haftungen ergeben.
Wenn man mit dem Podcast auch Geld verdienen möchte, dann ändert sich die Grundhaltung. Der gemeinsame Zweck ist dann Geld zu verdienen und das muss wiederum ordnungsgemäß angemeldet werden.
Wir machen gemeinsam Seminare? Welche Rechtsform haben wir?
Möchte man gemeinsam ein Projekt starten und das Geld unter den beiden Partnern aufteilen, dann kann man das mit einer Gesellschaft regeln. Wenn jedoch einer der beiden Partner eine Dienstleistung anbietet und die zweite Person für ihn tätig ist, dann sollte man eine andere Lösung wählen, da bei einer GBR oder einer OHG beide Partner haften. Um diesem Risiko zu entgehen, sollte man sich also überlegen, ob es nicht besser ist als Dienstleister aufzutreten, um nicht in die volle Haftung hineinzufallen.
Unser neuer Onlineshop startet. Sollten wir eine estnische Gesellschaft gründen?
Eine Gesellschaft kann im Falle eines Onlineshops eine gute Option sein, da es gerade bei Haftungsproblemen schnell zu Abmahnungen kommen kann und das wiederum kann kostspielig sein. Schützen kann man sich dagegen zum Beispiel mit einer Kapitalgesellschaft.
Gerade dann, wenn man Produkte verkauft, die Haftungen auslösen könnten sollte man sich da vorab gut informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Onlineshop schnell wächst.
Indem man eine Gesellschaft gründet, hat man eine saubere Trennung zwischen Privatem und seinem Business.
Ob man die Gesellschaft in Estland gründen soll oder nicht kommt auf die Tätigkeit an. Viele die ein Online Business betreiben zieht es nach Estland, da das Land eine sogenannte e-residency ins Leben gerufen hat, die gewisse Vorteile für Unternehmer mit sich bringt. So ist es zum Beispiel besonders einfach eine Gesellschaft zu gründen. Während sich der Prozess in Deutschland aufgrund der Bürokratie oft in die Länge zieht, dauert das Ganze in Estland online weniger als eine Stunde.
Für Unternehmen, die nur digitale Produkte anbieten kann die estnische Gesellschaft durchaus eine gute Option sein.
Wie können Rechte und Pflichten geteilt werden?
Auch hier gibt es keine pauschale Antwort. Man muss grundsätzlich zwei Dinge auseinanderhalten: die innere und die äußere Zuständigkeit.
Eine Kapitalgesellschaft, die zwei Geschäftsführer hat, hat auch zwei voll haftende Personen. Auch wenn sich die Aufgaben intern unterscheiden, sind nach außen beide für alles zuständig. Daher sollte man immer zwischen dem Blick nach außen und dem Blick nach innen unterscheiden. Im Notfall ist zu empfehlen alles via Geschäftsordnung schriftlich festzuhalten. Wenn sich dann einer nicht an die Regeln hält, dann kann er auf diese Art und Weise haftbar gemacht werden.
Wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt, dann kann intern ein Dokument aufgesetzt werden.
Habe ich Rechte an der Marke eines gemeinsamen Projektes?
Dafür muss man sich zunächst das Markenrecht genau angucken. Wenn man gemeinsam eine Marke hat, dann kann keiner der beiden Partner alleine darüber verfügen. Gehen die Personen jetzt im Streit auseinander, dann kann es zu großen Problemen kommen. Um das zu vermeiden, sollte man auch hier am besten alles vorab schriftlich festlegen.
Wenn du weitere Fragen zum Thema Gründen hast, dann hinterlasse uns doch gern einen Kommentar oder melde dich direkt bei Carsten Lexas Kanzlei.
Herzlichst,
Michelle