Growth Management: So bleiben Lieferanten

Lieferanten zu halten ist heute eine Kunst. Rohstoffe und Arbeitskräfte sind überall knapp. Sandra hat mit Startup-Anwalt Carsten Lexa über Growth Management in Unternehmen gesprochen und dabei die wichtigsten Fragen für dich geklärt.

Verträge mit Lieferanten – Was tun, wenn nicht geliefert werden kann? 

Grundsätzlich gelte hier immer das Gewährleistungsrecht. Im Idealfall sollte man jedoch einen Vertrag haben, in welchem geregelt ist, was passiert, wenn etwas nicht funktioniert. Der erste Schritt bei Problemen sollte also immer der Blick in den Vertrag sein. Wenn im Vertrag nichts zu dem Thema drinnen steht, dann bewegt man sich im Gewährleistungsrecht. Hier kommt es nun darauf an, um welche Art von Vertrag es sich handelt, denn je nach Vertragsart hat man unterschiedliche Gewährleistungsrechte. 

So gibt es zum Beispiel die Rechte der Nachbesserungspflicht, die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern oder gar ein komplettes Vertragsrücktrittsrecht. 

Da diese den Schaden jedoch nur begrenzen und nicht gänzlich lösen, sollte man sich vorab überlegen, wie man mit möglichen Problemen umgehen kann. Man könne zum Beispiel mit Meilensteinen arbeiten, so der Tipp von Carsten Lexa. Das bedeutet, dass man mit dem Lieferanten vereinbart, dass er in regelmäßigen Abständen Teilergebnisse liefert. Auf diese Art und Weise hat man die Möglichkeit zu erkennen, ob der Lieferant seinen Verpflichtungen nachkommt. Ein weiterer Punkt ist das Thema Bezahlung. Anwalt Lexa rät davon ab, Aufträge vorab zur Gänze zu begleichen. Stattdessen sollte der Betrag nach und nach und nach erreichen gewisser Meilensteine überwiesen werden. Dadurch sei man auf der sichereren Seite.

Darf ich meinem Lieferanten Geschenke machen und wie groß dürfen die sein? 

Grundsätzlich sind Geschenke kein Problem. Kompliziert wird es erst beim Wert. Während in anderen Ländern Beträge vorgegeben werden, ist das in Deutschland nicht der Fall. Hier ist gesetzlich nur verankert, dass es sich um eine Bestechung handelt, wenn man jemanden etwas gibt, um eine Gegenleitung zu bekommen. Geschenke dürfen also nicht mit diesem Hintergedanken gemacht werden. Der zweite Punkt ist, dass es sich um ein sozial adäquates Geschenk handeln muss. Das bedeutet, es muss zur Situation und zu den Umständen passen. Geschenke wie eine Tasse oder ein Kugelschreiber seien überhaupt kein Problem, so Anwalt Lexa.

Die Grenze liege ungefähr bei einem Wert zwischen 25 und 35 Euro. Wenn ein Manager mit einem sehr hohen Gehalt ein etwas teureres Geschenk bekommen würde, dann sei das aber auch kein Problem, solange es keine anderen Hintergedanken gäbe.

Wenn man als Firma sicher gehen möchte, dann kann man konkrete Regeln aufstellen, was von den Mitarbeitern angenommen werden darf und was nicht. Diese Richtlinien sollten dann auch ganz klar auf der Homepage kommuniziert werden. Wenn sich ein Unternehmen dazu entscheidet Geschenke generell zu verbieten, auch dann sollte das klar an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie kann ich eine langfristige Zusammenarbeit vertraglich absichern?

Wichtig sei es zuerst auf die Basics zu achten. Denn genau dort würde laut Anwalt Carsten Lexa oftmals gespart werden. Wichtig ist es, dass Themen wie Lieferzeiten, Liefertermine, Mengen,…ect. vorab geklärt werden.

Erst danach sollte man darüber nachdenken, was passiert, wenn etwas nicht funktioniert. Hier ist es wichtig zu überlegen, was zum Beispiel passiert, wenn ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Wie fordert man die Gegenseite auf zu liefern? Was passiert, wenn niemand reagiert? Darf man den Vertrag dann kündigen? Und wenn ja, wie sehen die Kündigungsregeln aus? 

Es sei wichtig zu überlegen, wo Probleme auftauchen könnten und wie man in diesen Fällen vorgehen würde. Dies sei im Grunde genommen banal, viele würden sich jedoch durch rechtliche Regelungen verwirren lassen, so der Anwalt. 

Wer auf Nummer sichergehen möchte, der kann sich mit Verträgen Abhilfe verschaffen. In diesen wird dann geregelt, was passiert, wenn etwas einmal nicht funktioniert. Ein weiterer Rat des Anwalts ist es zu verstehen, was in den Verträgen drinnen steht, bevor man diese unterschreibt. Dazu gebe man den Vertrag am besten einer Person, die nichts von juristischen Fragen versteht und schaut, ob sie die Inhalte nachvollziehen kann. Wenn das nicht der Fall ist, sollte der Vertrag noch einmal überarbeitet werden.

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Wenn du noch Fragen zum Thema hast, dann kannst du dich gern direkt an Carsten Lexa wenden oder du kontaktierst Sandra einfach persönlich.

Herzlichst,

Michelle 


Lieferanten

Ich bin Michelle Wesselak. Social Media Expertin und virtuelle Assistentin. Wenn ich nicht arbeite, dann bin ich womöglich gerade auf Reisen oder bei Fotografieren, meinen zwei großen Leidenschaften.
Als Teil des Social-Media-Teams unterstütze ich Sandra bei ihren Blogposts.