Gemeinsam ein Produkt erstellen & verkaufen. Einen gemeinsamen Podcast erstellen. Miteinander eine Veranstaltungsreihe aufsetzen. Viele möchten das gerne, scheuen sich aber vor den Kosten eine Firma zu gründen. Sandra hat den Trend mitgemacht und hat mit ihrer Kollegin ein Joint Venture gegründet.
Worauf man dabei achten muss und welche Vor- und Nachteile ein JV mit sich bringt, das hat sie mit Rechtsanwalt Carsten Lexa besprochen:
Was ist ein Joint Venture?
Joint Venture bedeutet, dass man etwas zusammen macht. Mindestens zwei Parteien wollen zum Beispiel eine gemeinsame Unternehmung angehen. Beide Partner tragen bei einem JV einen Teil des unternehmerischen Risikos, gleichzeitig werden aber auch die Kräfte beider Parteien gebündelt und das Wissen beider Unternehmen in das Gemeinschaftsprojekt eingebracht.
Die unternehmerische Tätigkeit sollte eine langfristige Ausrichtung haben. Zudem werden Ressourcen zusammen genutzt und das Risiko verteilt.
Was sind die Vorteile eines Joint Ventures?
Ein klarer Vorteil eines Joint Ventures ist, dass die Kräfte mehrerer Parteien gebündelt werden. Ersichtlich ist das häufig im Startup Bereich. Ein Unternehmen hat zum Beispiel eine Technologie oder Idee und ein anderes KMU hat wiederum die Kundenbasis, bereits etablierte Vertriebswege oder Produkte, die zum Startup passen. Für diese Fälle ist ein JV perfekt. Beide haben etwas, das sie einbringen können und das vom anderen Partner nicht so schnell auf den Tisch gebracht werden kann.
Auch wenn es um kostenintensive Entwicklungen geht, ist ein Joint Venture eine gute Wahl. Da hier das unternehmerische Risiko auf mehrere Parteien aufgeteilt wird.
Gibt es bei einem Joint Venture auch Nachteile?
Der Nachteil ist, dass mehrere Personen beteiligt sind und diese koordiniert werden müssen. Wenn ein Joint Venture aus zwei Unternehmen gegründet wird, dann stecken Muttergesellschaften dahinter, die jeweils eigene Ideen haben.
Danach muss man sich auch die Frage stellen, was passiert, wenn sich das Joint Venture nicht so entwickelt, wie man es sich von Anfang an vorgestellt hat.
In gewissen Fällen muss man auch wettbewerbsrechtlich aufpassen, konkret wenn sich zum Beispiel zwei Monopolisten zusammentun.
Welche Überlegungen sollten vor der Gründung eines Joint Ventures angestellt werden?
Vor der Gründung sollte man sich gut überlegen, was das Unternehmen machen soll und wie. Wie sieht es mit den finanziellen Mitteln aus? Was passiert mit den Kosten und den Gewinnen?
Wichtig ist auch zu klären, ob zusätzliche Geldquellen notwendig sind und wenn ja, woher diese kommen sollen.
Danach sollte man sich Gedanken über die Rechtsform machen. Wenn es sich um ein internationales Joint Venture handelt, dann muss ein Ursprungsland festgelegt werden.
Zudem ist es wichtig, dass man sich überlegt, wie das Management aussieht. Wird es zwei Geschäftsführer geben und wenn ja, wer von den beiden macht was.
Auch die Personalfrage sollte im Vorfeld geklärt werden. Wer wird in dem JV arbeiten und wie sieht es mit der Markterweiterung aus?
Überlegen sollte man sich zudem, wann das Joint Venture zu Ende ist und was danach passiert.
Was sollte in einem Joint Venture Vertrag unbedingt geregelt werden?
Der Vertrag sollte klären, wie die Parteien, die das Joint Venture gründen zusammenarbeiten. Es sollten alle Punkte enthalten sein, die für die Zusammenarbeit wichtig sind.
Zum Beispiel die folgenden Fragen:
- Was bringen die Parteien ein?
- Was ist der Zweck des gemeinsamen Unternehmens?
- Wann ist der Zweck erfüllt und was passiert danach?
- Wie sieht die Geschäftsführung aus? Wer entscheidet über was?
- Was passiert, wenn Anschaffungen anstehen?
- Wann endet das Joint Venture?
- Wie sieht es mit Gewinnen aus? Werden diese an die Partner ausgeschüttet?
Wenn zwei Parteien locker zusammenarbeiten, ohne vertragliche Regelungen dann kann das über kurz oder lang sehr kompliziert werden. Ein guter Vertrag verhindert eine Vielzahl von Komplikationen.
Wenn du jetzt selbst überlegst ein Joint Venture zu gründen oder wenn du noch Fragen hast zum Thema, dann wende dich am besten direkt an Carsten oder an Sandra.
Herzlichst,
Michelle